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   BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95   

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BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95 (https://dejure.org/1995,10007)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 (https://dejure.org/1995,10007)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 11 B 30.95 (https://dejure.org/1995,10007)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches - Unterlassen der Pflicht zur Mitwirkung bei der Ermittlung eines Fahrzeugführers

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95
    Denn entsprechende Nachforschungen wären bei einer Verkehrszuwiderhandlung der vorliegenden Art nicht mehr angemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - ).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95
    Die von ihr behauptete Abweichung der Berufungsentscheidung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 18) und den darin in Bezug genommenen früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht gegeben.
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95
    Auch die weitere von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob die vom Berufungsgericht geforderte Mitwirkung der Klägerin bei der Feststellung des Fahrzeugführers nicht gegen ihr Schweigerecht verstoße, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - ).
  • OVG Bremen, 15.05.1979 - II BA 6/79

    Fahrzeughalter; Fahrzeugführer; Fahrtenbuch; Frist

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1995 - 11 B 30.95
    Auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 15. Mai 1979 - OVG II BA 6/79 - (Bl. 46 d. VG-Akte), auf das die Klägerin hingewiesen hat, weicht von diesen Grundsätzen nicht ab.
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 156/05

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auch wenn der Kläger das Fahrzeug tatsächlich nicht selbst gefahren haben und ihm der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte er jedenfalls von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Er hätte den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 A 477/03

    Beweisfoto; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch;

    Selbst wenn der Kläger sich nicht mehr erinnern konnte, das Fahrzeug zur Zeit des Verkehrsverstoßes selbst gefahren zu haben, so hätte er jedenfalls den Kreis der in Betracht zu ziehenden Personen eingrenzen, diese konkret benennen und zumindest in dieser Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Diese Umstande hätte sie bereits im Bußgeldverfahren deutlich machen und dabei den Kreis der in Betracht zu ziehenden Personen soweit als möglich einengen, sie ggf. konkret benennen und zumindest auf diese Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95; VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).
  • VG Braunschweig, 27.04.2009 - 6 B 52/09

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung;

    Dazu hätte sie jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug nutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen; ihre Mitwirkungspflicht war keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil sie sich nicht mehr genau an die Person erinnern konnte, die tatsächlich gefahren ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.07.1995 - 11 B 30.95 - B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19).
  • VG Braunschweig, 04.06.2010 - 6 A 190/09

    Zum erforderlichen Ermittlungsaufwand der Ordnungsbehörde vor einer

    Ihre Mitwirkungspflicht hätte sie nur erfüllt, wenn sie jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug nutzenden Personen eingegrenzt und diese konkret benannt hätte; ihre Mitwirkungspflicht war keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil sie sich nicht mehr genau an die Person erinnern konnte, die tatsächlich gefahren ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.07.1995 - 11 B 30.95 - B. v. 14.05.1997 - 3 B 28/97 -, juris Rn. 4; VG Braunschweig, U. v. 17.09.2004 - 6 A 258/04 -, juris Rn. 19).
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

    Denn andernfalls hätte die Klägerin den Kreis der in Betracht kommenden Personen einengen, diese konkret benennen und zumindest auf diese Weise die Ermittlungen nachhaltig unterstützen können und müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95; VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 -).
  • VG Braunschweig, 17.09.2004 - 6 A 258/04

    Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrzeughalter; fehlende

    Auch wenn ihr der Fahrzeugführer tatsächlich nicht bekannt gewesen sein sollte, hätte sich die Klägerin auf diese Äußerungen nicht beschränken dürfen, sondern von sich aus alle möglicherweise weiterführenden Hinweise zu dem in Betracht kommenden Personenkreis geben müssen: Sie hätte jedenfalls den Kreis der das Fahrzeug benutzenden Personen eingrenzen und diese konkret benennen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.07.1995 - 11 B 30.95 - VG Braunschweig, Urt. vom 10.08.2000 - 6 A 296/99 - Urt. vom 16.08.2004 - 6 A 477/03 -).
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